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Neues regional übliches Entlohnungsniveau 2026

Seit dem 01.09.2022 müssen Pflegeeinrichtungen ihre Mitarbeiter entweder nach Tarifvertrag, kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen oder entsprechend des regional üblichen Entlohnungsniveaus (rüE) vergüten.

Sofern eine Pflegeeinrichtung nicht an einen Tarifvertrag gebunden ist und bei der DatenClearingStelle Pflege die Anwendung des regional üblichen Entlohnungsniveaus gewählt hat, hat sie dafür Sorge zu tragen, dass Ihre Mitarbeiter entsprechend entlohnt werden.

Jährlich zum 31.10. werden die neuen regional üblichen Entlohnungsniveaus veröffentlicht, welche ab 01.01. des Folgejahres verbindlich umzusetzen und einzuhalten sind.

Ab 01.01.2026 beläuft sich das regional übliche Entlohnungsniveau der einzelnen Personengruppen auf:

Die Stundensätze der Qualifikationsgruppen sind mindestens im Mittelwert einzuhalten, also nicht jeder Mitarbeiter muss identisch vergütet werden. Den Pflegemindestlohn gilt es dennoch zu beachten.

Auch die Zeitzuschläge sind ab 01.01.2026 in ihrer prozentualen Höhe anzupassen:

Die Kostenträger sind berechtigt die Einhaltung der vorgenannten Stundensätze und Zuschlagshöhen zu überprüfen. Negative Abweichungen werden sanktioniert. 

Gerne unterstützen wir Sie bei der Umstellung Ihrer Mitarbeitervergütung zum Jahreswechsel und selbstverständlich auch bei einer Überprüfung durch die Kostenträger.

 

Alle Informationen und Angaben in diesem Blog-Eintrag haben wir nach bestem Wissen zusammengestellt. Sie erfolgen jedoch ohne Gewähr. Diese Information kann eine individuelle Beratung im Einzelfall nicht ersetzen.

Ansprechpartner

Sabine Zengel

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Oliver Gutenstein

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Dipl.- Kfm. Thomas Hollmann

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