Bau- und Architektenrecht

Passgenaue Beratung

Bauvorhaben sind komplexe Unterfangen, die eine besonders sorgfältige und verantwortungsvolle Rechtsberatung benötigen. Als Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht beschäftigt sich Kersten Rothemel seit vielen Jahren ausschließlich mit den privatrechtlichen Fallgestaltungen. Also den Problemen und Auseinandersetzungen zwischen Bauherren, Baufirmen und Bauträgern oder Architekten.
Da er für alle Gruppen von Baubeteiligten anwaltlich tätig wird, kennt er aus langjähriger Erfahrung  deren unterschiedliche Sichtweisen und Nöte, und kann sich in seiner Arbeit spezifisch darauf konzentrieren. Oftmals empfiehlt es sich dabei, die lösungsorientierte Einigung mit dem anderen Teil zu suchen, da gewisse Streuverluste nicht immer vermieden werden können, auch wenn der Mandant auf der richtigen Seite des Rechts steht.
Lässt sich der Konflikt nicht anders lösen als in der streitigen Auseinandersetzung, verfolgt Kersten Rothemel die Interessen seiner  Mandanten auch vor Gericht energisch und erfolgsorientiert.

Wir bieten Ihnen mithin sowohl die konfliktmeidende Bauberatung/-begleitung an, als auch die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung im Streitfall.

Bitte beachten Sie: 
Auch wenn Fragestellungen aus dem Bereich des öffentlichen Baurechts in manchen Fällen zu berücksichtigen sind, beispielhaft um die Mangelfreiheit eines Gewerks zu beurteilen, übernehmen wir keine rein verwaltungsrechtlichen Mandate im Baurecht, also keine Auseinandersetzung mit der Baubehörde.

Ansprechpartner

Kersten Rothemel

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Hanno H. Meyer LL.M.

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