Immobilienrecht

Rechtliche Sicherheit in der Immobilienwelt

In den vergangenen Jahren konnte die Immobilienbranche einen deutlichen Aufschwung verzeichnen. Das gilt auch für das Immobilienrecht, denn es befasst sich insbesondere mit dem Kauf, Verkauf und der Belastung von Grundstücken, Häusern und Wohnungen. Neben der notariellen Tätigkeit, die in Immobilienangelegenheiten grundsätzlich erforderlich ist, kümmern sich unsere erfahrenen Fachanwälte vor allem um zwei Bereiche des Immobilienrechtes: Gebäudebezogene Rechtsfragen und Grundstücksangelegenheiten.

Im Bereich Grundstücksangelegenheiten beraten wir unsere Mandanten bei Grenzauseinandersetzungen, Erbbaurecht, landwirtschaftlicher Pacht und sonstigen grundstücksbezogenen Nutzungsrechten. Hinsichtlich gebäudebezogener Rechtsfragen bieten wir Unterstützung u. a. beim Leasing von Immobilien, der Gestaltung von Verwaltungsverträgen, bei Wohnungseigentum sowie bei Wohnraum- und Gewerberaummiete. Auch im Bereich Mietrecht und Wohneigentumsrecht stehen wir Ihnen mit unserer langjährigen Expertise gerne zur Verfügung.

Ansprechpartner

Ulrich Schulze

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Rechtsanwalt und Notar a. D.

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Detlef Hartmann

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Hanno H. Meyer LL.M.

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Oliver Gutenstein

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