Wohnungseigentumsrecht

Gewachsene Expertise

Mit dem Erwerb von Wohnungseigentum wird man Mitglied einer bestehenden Eigentumsgemeinschaft. Im Laufe der Zeit gibt es immer wieder wichtige Entscheidungen zu treffen, meist über anstehende Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen. Hierüber entstehen oftmals Streitigkeiten zwischen den Parteien. Mit unserer langjährigen Expertise beraten und vertreten wir Wohnungseigentümer und -eigentumsgemeinschaften, Beiräte WEG-Verwalter, Hausverwaltungen sowie Wohnungs- und Immobiliengesellschaften in allen Fragen des Wohnungseigentumsrechts.

Zu unseren umfangreichen Leistungen gehören u. a. die Gestaltung und Prüfung von Teilungserklärungen und Gemeinschaftsordnungen, die Erstellung von Beschlussvorlagen, die Prüfung von Wirtschaftsplänen, Jahresabrechnungen, baulichen Veränderungen und Modernisierung. Auch bei der Bestellung eines Verwalters, Beendigung des Hausverwaltervertrages sowie Gewährleistungsansprüchen gegen Bauträger, Bauunternehmen und Handwerker stehen Ihnen unsere erfahrenen Fachanwälte gerne zur Seite.

Ansprechpartner

Hanno H. Meyer LL.M.

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Rechtsanwalt

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Ulrich Schulze

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Rechtsanwalt und Notar a. D.

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Oliver Gutenstein

Oliver Gutenstein
Rechtsanwalt und Steuerberater

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