Versicherungsrecht
Der Teufel steckt im Detail
Kersten Rothemel ist seit 2004 Fachanwalt für Versicherungsrecht, und gehört damit zur ersten Generation in diesem Rechtgebiet.
In seiner Praxis ist er überwiegend für Versicherungsnehmer aktiv.
Die teilweise höchst komplexen Regelwerke in den Versicherungsverträgen sind dem Laien oftmals kaum verständlich, und beinhalten eine Vielzahl möglicher Fallstricke, die den Versicherungsschutz gefährden können. Bei Konflikten mit dem eigenen Versicherer ist deshalb die frühzeitige Einholung von Rechtsrat wichtig, um nicht mehr behebbare Nachteile zu vermeiden.
Das Versicherungsrecht besteht im wesentlichen aus drei weitgefächerten Feldern:
Die Sachversicherungen, die Personenversicherungen, und die Haftpflichtversicherungen. In der Praxis von Kersten Rothemel überwiegen dabei Probleme im Bereich von Gebäude- oder Hausratversicherungen, der Unfall- und Berufsunfähigkeitsversicherungen, sowie der privaten Krankenversicherung.
Für Handwerker und andere am Bau Beteiligte gehört regelmäßig der Kontakt mit dem Haftpflichtversicherer zu den Aufgaben, die bei der Konfliktlösung zu beachten sind.
Hinweis: Problemstellungen im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung bearbeiten unsere Fachanwälte im Sozialversicherungsrecht.