Rechtsanwalt
Gerhard Felbinger
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Erfahrung und Kompetenz: Rechtsanwalt Felbinger betreut bereits seit über 30 Jahren bundesweit arbeitsrechtliche Verfahren.
Engagierte und persönliche Betreuung und Beratung sind selbstverständlich für ihn. Bereits seit 1996 ist Rechtsanwalt Felbinger als Fachanwalt für Arbeitsrecht tätig und kennt aufgrund seiner langen Berufserfahrung die Institutionen des Arbeitsrechts und deren Akteure. Dies gewährleistet eine effektive gerichtliche und außergerichtliche Interessenvertretung.
Rechtsanwalt Gerhard Felbinger berät und vertritt im Bereich des individuellen Arbeitsrechts Unternehmen, Führungskräfte und Arbeitnehmer. Von der Vertragsgestaltung bis zur Beendigung von Arbeitsverhältnissen ist Rechtsanwalt Felbinger an Ihrer Seite. Er vertritt Ihre Interessen bundesweit vor allen Arbeitsgerichten bis hin zum Bundesarbeitsgericht.
Im Bereich des kollektiven Arbeitsrechts berät und vertritt Rechtsanwalt Felbinger Betriebsräte und Arbeitgeber bei allen betriebsverfassungsrechtlichen Fragestellungen, vom Einstellungsverfahren bis zu Beschlussverfahren vor den Arbeitsgerichten.