Gerhard Felbinger ist Partner der Sozietät, seit 1992 arbeitet er als Rechtsanwalt. 1996 wurde er Fachanwalt für Arbeitsrecht. Aufgrund seiner langen Erfahrung kennt er die hessischen Institutionen des Arbeitsrechts und deren Akteure bestens. Profitieren Sie von diesen wertvollen Kontakten. Zudem können Sie auf persönliche Beratung und eine effektive Interessenvertretung vor Gericht bauen.
Gerhard Felbinger ist Mitglied im Verein der Hessischen Fachanwälte für Arbeitsrecht.
Im Bereich des individuellen Arbeitsrechts übernimmt Gerhard Felbinger die Vertretung von Führungskräften und Unternehmen. Unter anderem berät er Sie bei der Vertragsgestaltung. Ihre Interessen vertritt er bundesweit vor den Arbeitsgerichten bis hin zum Bundesarbeitsgericht.
Auf dem Gebiet des kollektiven Arbeitsrechts berät und unterstützt er Betriebsräte und Arbeitgeber in allen betriebsverfassungsrechtlichen Fragen, zum Beispiel bei Einigungsstellenverfahren oder Beschlussverfahren.