Backmeister & Kollegen - Rechtsanwälte und Notar

Stefanie Schöder

Fachanwältin für Familienrecht

Rechtsanwältin Stefanie Schöder verstärkt als Fachanwältin für Familienrecht seit 2014 das Team der Kanzlei Backmeister und Kollegen. Seit 2002 als zugelassene Rechtsanwältin tätig wurde ihr in 2005 aufgrund ihrer nachgewiesenen besonderen Kenntnisse der Fachanwaltstitel verliehen.

Kompetenzfelder

Trennungs- und Scheidungsverfahren gehören zu den Schwerpunkten in ihrer anwaltlichen Praxis. Alle regelungsbedürftigen Fragen wie Kindes- und Ehegattenunterhalt, Aufteilung der Ehewohnung und des Hausrates, der Vermögensauseinandersetzung und des Rentenausgleichs werden einer umfassenden Klärung zugeführt.
 
Aber auch bei dem sensiblen Thema des Sorge- und Umgangsrechts können ihre Mandanten nicht nur auf die langjährige Erfahrung und Kompetenz von Stefanie Schöder vertrauen, sondern auch auf das erforderliche Einfühlungsvermögen. Gerade im Familienrecht ist es für eine gute Rechtsberatung unabdingbar, sich mit der besonderen Lebenslage und der Ausnahmesituation, in der sich die Mandanten gerade befinden, intensiv und rücksichtsvoll zu beschäftigen. So ist es insbesondere dann, wenn Kinder von der Trennung betroffen sind, ihr vornehmstes Ziel rasche und unkomplizierte Lösungen zu erarbeiten, um die Belastung für die Kinder so gering wie möglich zu halten.

Oftmals können streitige Familienrechtliche Verfahren vermieden werden, wenn sich die Partner bereits vor oder zu Beginn der Ehe für den Notfall gewappnet haben. Stefanie Schöder erarbeitet auf Wunsch individuelle Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen, mit denen die wichtigsten Themen der Kindes- und/oder Ehegattenunterhalt, die Vermögensfragen, das Sorge- und Umgangsrecht sowie der Versorgungsausgleich geregelt werden, um so zu fairen und streitvermeidenden Lösungen beizutragen.

Kommt es dennoch zu einer streitigen Auseinandersetzung vor Gericht, können ihre Mandanten darauf vertrauen, daß Stefanie Schöder deren Rechte auch mit der gebotenen Intensität vertritt.