Rechtsanwalt und Notar a. D.

Ulrich Schulze

Bis 2012 war Ulrich Schulze Sozius der Kanzlei und übte bis dahin mehr als 30 Jahre das Amts des Notars aus. Seitdem ist er als Kooperationspartner weiter eng mit uns verbunden.

Aufgrund seiner jahrzehntelangen Erfahrung kann er in vielen Konfliktfällen und Streitfragen erfolgreich vermitteln. Dabei setzt er konsequent die Interessen seiner Mandanten durch. Sie profitieren von einer Beratungsleistung, die auf sorgfältiger Analyse und sachgerechtem Urteil beruht.

Zu seinen Kompetenzfeldern gehört u. a. das Immobilienrecht. Hier betreut er seine Mandanten umfassend, wenn diese Grundstücke, Wohnungseigentum und Erbbaurechte kaufen, verkaufen oder übertragen möchten.

Auf dem Gebiet des Erbrechts berät und vertritt er Sie in allen Fragen rund um Testament und Erbvertrag, Pflichtteilsrecht und bei der Regelung des Nachlasses und der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften.

Im Bereich des Gesellschafts- und Handelsrechts unterstützt er Sie in allen Fragen der Gründung, Umwandlung und Auflösung von Unternehmen, insbesondere von Personen- und Kapitalgesellschaften.