Christina Hupka ist seit 2018 als Rechtsanwältin zugelassen und verstärkt seit 2022 unser Team im Bereich des Arbeits- sowie des Miet- und Wohnungseigentumsrechts. Bereits im Studium an der Goethe-Universität in Frankfurt am Main spezialisierte sie sich im Arbeitsrecht. Anschließend sammelte sie während der Referendarzeit in Anwaltskanzleien mit arbeitsrechtlichem Schwerpunkt praktische Erfahrungen in der Bearbeitung arbeitsrechtlicher Mandate. Vor ihrem Wechsel in unsere Kanzlei im Jahr 2022, war sie bereits in zwei auf das Arbeitsrecht spezialisierten Kanzleien in Frankfurt am Main als Rechtsanwältin tätig. Ihr praktisches Wissen vertieft sie auch durch die regelmäßige Teilnahme an fachspezifischen Fortbildungsveranstaltungen im Bereich des Arbeits- sowie des Miet- und Wohnungseigentumsrechts.
Seit Juni 2021 ist Frau Hupka zur Führung des Titels „Fachanwältin für Arbeitsrecht“ berechtigt.
Christina Hupka berät und vertritt Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Betriebsräte in allen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts. Im Bereich des individuellen Arbeitsrechts unterstützt sie unsere Mandanten unter anderem bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit Kündigungen, Gehaltszahlungen, Urlaubsansprüchen oder Auseinandersetzungen um das Arbeitszeugnis. In diesem Zusammenhang entwirft sie auch Arbeits-, Aufhebungs- und Abwicklungsverträge sowie Abmahnungen und Zeugnisse.
Auf dem Gebiet des kollektiven Arbeitsrechts berät und vertritt sie Betriebsräte in allen betriebsverfassungsrechtlichen Fragen, in arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren und Einigungsstellen.
In Fragen des Miet- und Wohnungseigentumsrechts unterstützt Frau Hupka Mieter, Vermieter, Wohnungseigentümer und Hausverwaltungen bei ihren Anliegen.
Im Bereich Mietrecht betreut Frau Hupka Sie z.B. bei Auseinandersetzungen um Miete, Mieterhöhung, Modernisierung, Minderung, Betriebskosten, Kaution, Kündigung sowie bei Räumungsklage und Räumungsvollstreckung.
Auch individuelle Mietverträge für Wohnraum und Gewerbeobjekte erstellt sie für Sie. Auf dem Gebiet des Wohnungseigentumsrechts unterstützt Frau Hupka Sie umfassend bei der Vorbereitung und Durchführung von Eigentümerversammlungen und Beschlussvorlagen, bei der Beschlussanfechtung und beim Hausgeldinkasso. Sie berät Sie auch, wenn Instandhaltungsmaßnahmen und Bauvorhaben der Gemeinschaft oder des Sondereigentümers anstehen. Zudem überprüft sie Jahresabrechnungen und Wirtschaftspläne.