Blog

Investitionskosten

Zugelassene Pflegeeinrichtungen erhalten für ihre Tätigkeit eine leistungsgerechte Vergütung für die allgemeinen Pflegeleistungen (Pflegevergütung) sowie bei stationären Einrichtungen ein angemessenes Entgelt für Unterkunft und Verpflegung.

Ausdrücklich nicht teil der Pflegevergütung und der Entgelte für Unterkunft und Verpflegung sind die sogenannten Investitionsaufwendungen (auch Investitionskosten).

Pflegeeinrichtungen, die nicht nach Landesrecht gefördert werden, können ihre betriebsnotwendigen Investitionsaufwendungen den Pflegebedürftigen gesondert berechnen. Die gesonderte Berechnung ist der zuständigen Landesbehörde mitzuteilen. Eine Zustimmung der zuständigen Landesbehörde ist aber nicht erforderlich. Auch ist die Mitteilung an die zuständige Behörde keine Voraussetzung für die Abrechnung.

Zu den gesetzlich genannten umlegbaren Investitionskosten gehören Aufwendungen für

  • Maßnahmen einschließlich Kapitalkosten, die dazu bestimmt sind, die für den Betrieb der Pflegeeinrichtung notwendigen Gebäude und sonstigen abschreibungsfähigen Anlagegüter herzustellen, anzuschaffen, wiederzubeschaffen, zu ergänzen, instandzuhalten oder instandzusetzen; ausgenommen sind die zum Verbrauch bestimmten Güter (Verbrauchsgüter), die der Pflegevergütung zuzuordnen sind
  • Miete, Pacht, Erbbauzins, Nutzung oder Mitbenutzung von Grundstücken, Gebäuden oder sonstigen Anlagegütern.

Bei nicht geförderten Einrichtungen sind die umlegbaren Kosten allerdings nicht auf die im Gesetz genannten Positionen beschränkt. Vielmehr können vergleichbare mit dem Sinn und Zweck des Gesetzes vereinbare Kostenpositionen ebenfalls umgelegt werden.

Eine abschließende Aufstellung der ansatzbaren und umlegbaren Kosten lässt sich daher nicht erstellen. Zu den typischerweise ansatzbaren Kosten gehören aber:

  • Abschreibungen auf Anlagegüter wie z.B. Gebäude, Pkws und Büromöbel und Hardware,
  • Miete und Leasing für z.B. Büroräume, Pkws und Büroausstattung sowie
  • Finanzierungskosten für Anlagegüter
  • angemessene Eigenkapitalverzinsung

Das gilt nach unserer Auffassung auch für Software (z.B. Medifox oder OptaData), weil sich bei diesen in der Regel um immaterielle, abschreibungsfähige Anlagegüter handelt.

Sofern die Kosten nicht von den Pflegebedürftigen getragen werden können und daher der Sozialhilfeträger einspringen muss, ist eine Vereinbarung mit dem zuständigen Sozialhilfeträger erforderlich. 

Beispiel:

Ein Pflegedienst hatte im vergangene Jahr einen Gesamtumsatz in Höhe von 1.000.000 EUR. Davon entfielen 800.000 EUR auf Pflegeleistungen (SGB XI) und 200.000 EUR auf Leistungen nach SGB V.

Da sich die umlegbaren Investitionskosten nur auf die Pflegeleistungen beziehen, ist in einem ersten Schritt der Anteil der Pflegeleistungen am Umsatz zu ermitteln. 

Umsatz nach Bereich

EUR

%

SGB XI

800.000

80,00 %

SGB V

200.000

20,00 %

Summe Umsatz

1.000.000

100,00 %

 

In einem zweiten Schritt sind die Investitionskosten zu ermitteln und der Anteil SGB XI herauszurechnen:

Invesitionskosten

gesamt

Anteil SGB XI (80,00 %)

Abschreibungen auf Kfz

13.333

10.667

Miete

60.000

48.000

Instandhaltungskosten

10.000

8.000

Fremdkapitalzinsen (für Investitionen)

3.500

2.800

Summe Investitionskosten

86.833

69.467

 

Schließlich ist der prozentuale Anteil der errechneten Investitionskosten am Umsatz für Pflegeleistungen zu ermitteln:

Position

Wert

Umsatz für Pflegeleistungen

800.000

Investitionskosten bezogen auf SGB XI

69.467

Investitionskostenanteil (in %)

8,68 %

 

Alle Informationen und Angaben in diesem Mandanten-Merkblatt haben wir nach bestem Wissen zusammengestellt. Sie erfolgen jedoch ohne Gewähr. Diese Information kann eine individuelle Beratung im Einzelfall nicht ersetzen.

 

Merkblatt - Investitionskosten (PDF)

Ansprechpartner

Oliver Gutenstein

Oliver Gutenstein
Rechtsanwalt und Steuerberater

Zum Profil

Blog

Hier erfahren Sie Aktuelles und Wissenswertes zu den verschiedenen Rechtsgebieten. Wir teilen unser juristisches Know-how und bieten Ihnen wertvolle Informationen zur rechtlichen Orientierung. Viel Spaß beim Lesen!