Arbeitsrecht
Wir beraten und vertreten Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Betriebsräte in individualrechtlichen und kollektivrechtlichen Fragen. Dazu gehören insbesondere im
Individual-Arbeitsrecht
- Arbeitsverträge (Gestaltung und Prüfung)
- Kündigungsschutz, Durchführung gerichtlicher Verfahren, außergerichtliche und gerichtliche Vergleichsverhandlungen
- Vergütungsansprüche, deren Durchsetzung, insb. im Hinblick auf variable Vergütungsbestandteile (Bonus, Tantieme usw.)
- Teilzeitbeschäftigung
- Mutterschutz, Elternzeit
- Urlaubsansprüche
- Zeugnisse
-Betriebliche Altersversorgung
- Besonderer Kündigungsschutz (z.B. Schwerbehinderte Arbeitnehmer usw.)
Im kollektiven Arbeitsrecht
- Gestaltung von Betriebsvereinbarungen (Sozialplänen usw.)
- Durchführung von Beschlussverfahren
- Verfahren vor Einigungsstellen
Ihre Ansprechpartner: RA Alexander Schenk | RA Gerhard Felbinger | RAin Anna-Lena Ferber