Sozialversicherungsrecht
Das Sozialversicherungsrecht ist Teil des Sozialrechts, und umfasst gesetzliche Ansprüche der Versicherten gegen die Sozialversicherungsträger (Kranken- und Pflegeversicherung, Bundesagentur für Arbeit, Berufsgenossenschaften, Deutsche Rentenversicherung und Landeswohlfahrtsverbände).
Weiterer Schwerpunkt ist das Beitragsrecht, insbesondere Ansprüche der Sozialversicherungsträger gegenüber Arbeitgebern und Selbständigen sowie die Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen Status Beschäftigter, Geschäftsführer, freier Mitarbeiter und Selbständiger.
Unsere Kanzlei bearbeitet ausschließlich Fälle aus dem Sozialversicherungsrecht, z.B.
- Arbeitslosengeld, Insolvenzgeld, Sperr- und Ruhenszeiten, Leistungen zur Arbeitsförderung
- gesetzliche Krankenversicherung (Versicherungspflicht und -freiheit bzw. Befreiung, Beiträge, Leistungen bei Krankheit)
- gesetzliche Pflegeversicherung (Einstufung in die Pflegestufe, weiter Leistungen)
- Altersrente sowie Rente wegen Erwerbsminderung, Versicherungspflicht und -freiheit bzw. Befreiung und Beitragsfestsetzung.
- gesetzliche Unfallrente (Verletztengeld und Teilhabe am Arbeitsleben nach einem Arbeitsunfall oder bei Berufskrankheit)
- Invaliditätsansprüche (Grad der Behinderung, Anerkennung einer Schwerbehinderung sowie der sogenannten Merkzeichen)