Wohnungseigentumsrecht
Wir beraten und vertreten Wohnungseigentümer, Wohnungseigentümergemeinschaften, Beiräte WEG-Verwalter, Hausverwaltungen, Wohnungsgesellschaften und Immobiliengesellschaften in allen Fragen zum Wohnungseigentumsrecht, insbesondere im Zusammenhang mit:
- Gestaltung und Prüfung von Teilungserklärungen und Gemeinschaftsordnungen
- Gemeinschaftseigentum, Sondereigentum, Sondernutzungsrechten
- Erstellung von Beschlussvorlagen
- Eigentümerversammlung
- Beschlussanfechtung
- Prüfung von Wirtschaftsplänen und Jahresabrechnungen
- Inkasso von Hausgeld und Instandhaltungsrücklage, Zwangsvollstreckung
- baulichen Veränderungen und Modernisierung
- Instandhaltung und Instandsetzung
- Verwalterbestellung, Beendigung des Hausverwaltervertrages bzw. Abwehr
- Entziehung des Sondereigentums bzw. Abwehr
- Gewährleistungsansprüche gegen Bauträger, Bauunternehmen, Handwerker